Datenschutz

Präambel
 
Die Mosaik-Berlin gGmbH hat die PARK Compliance Services GmbH mit der Einrichtung und dem Betrieb eines zentralen elektronischen Hinweisgebersystems sowie der Rolle als Ombudsperson für sich und seine Tochtergesellschaften beauftragt. Wenn ein Hinweis über das elektronische Hinweisgebersystem abgeben wird, geht dieser entweder direkt und ausschließlich bei Rechtsanwalt Tobias Eggers und Rechtsanwalt Marius Haak, PARK Compliance Services GmbH, (Alternative 1) oder sowohl bei Frau Claudia Kuhlmann, Mosaik-Berlin gGmbH, als auch bei Rechtsanwalt Tobias Eggers und Rechtsanwalt Marius Haak, PARK Compliance Services GmbH, (Alternative 2) ein. Während Alternative 1 Hinweise auf Verstöße nach dem HinSchG und dem LkSG betrifft, betrifft Alternative 2 Hinweise auf Verstöße nach dem AGG. 
 
Wir, Mosaik-Berlin gGmbH und PARK Compliance Services GmbH, arbeiten bei der Einrichtung und dem Betrieb von Mosaik-Berlin gGmbH´s elektronischem Hinweisgebersystem eng zusammen.  Aufgrund der Zusammenarbeit verarbeiten wir auch Ihre personenbezogenen Daten als datenschutzrechtlich gemeinsam Verantwortliche (Art. 26 DSGVO), sofern ein Hinweis auf Verstöße nach dem HinSchG und dem LkSG abgegeben wird (Alternative 1). Zur Gewährleistung Ihrer Rechte und unter Berücksichtigung der Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) haben wir eine Vereinbarung gem. Art. 26 DSGVO abgeschlossen. Wir haben uns gemeinsam darüber verständigt, wie wir Ihre Rechte sicherstellen und näher festgelegt, welche Verpflichtungen jede Partei zur Erfüllung der Pflichten der DSGVO treffen. Dies betrifft insbesondere die Ausübung der Rechte der betroffenen Personen und die Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO. Sie können hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer Daten jedes beteiligte Unternehmen einzeln ansprechen und Ihre Rechte geltend machen. Weitere Details zur gemeinsamen Verantwortlichkeit finden Sie in Ziffer 6 dieser Datenschutzerklärung. 

Wenn ein Hinweis auf Verstöße nach dem AGG (Alternative 2) abgegeben wird, ist die Mosaik-Berlin gGmbH alleiniger Verantwortlicher. PARK Compliance Services GmbH versendet in dieser Konstellation lediglich die Eingangsbestätigungen und agiert daher allein als Auftragsverarbeiter. Sie können hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer Daten dann nur die Mosaik-Berlin gGmbH ansprechen und Ihre Rechte geltend machen.
 
Die nachfolgende Datenschutzerklärung findet für beide Alternativen Anwendung. Auf spezifische Besonderheiten wird hingewiesen.

 
1. NAME UND KONTAKTDATEN DER FÜR DIE VERARBEITUNG VERANTWORTLICHEN SOWIE DER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN
 
Soweit Sie sich für die Option entscheiden, eine Meldung  auf Verstöße nach dem HinSchG oder dem. LkSG abzugeben, werden die Daten direkt und ausschließlich an die Ombudstelle übermittelt. Dann sind die folgenden verantwortlichen Stellen im Sinne des Datenschutzrechts gemeinsam für die Verarbeitung verantwortlich:
 
PARK Compliance Services GmbH, Rheinlanddamm 199, 44139 Dortmund, Deutschland
E-Mail: info@park-compliance.de
Fon +49 231 9580680
Fax +49 231 95806899
vertreten durch: Prof. Dr. Tido Park, Dr. Tobias Eggers, Ulf Reuker LL.M., Dr. Malte Cordes und Dr. Sebastian Wagner

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte von PARK Compliance Services GmbH ist unter der o. g. Anschrift bzw. unter datenschutz@park-wirtschaftsstrafrecht.de erreichbar.

Mosaik-Berlin gGmbH, Ifflandstr. 12, 101479 Berlin, Deutschland
E-Mail: 030-21 99 07 0
Fon: info@mosaik-berlin.de
vertreten durch: Frank Jeromin
 
Der Datenschutzbeauftragte von Mosaik-Berlin gGmbH ist unter der o. g. Anschrift mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“ bzw. dsb@knittel-compliance.de erreichbar.
 
Soweit Sie eine Meldung wegen Verstößen nach dem AGG abgeben, ist verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts allein die Mosaik-Berlin gGmbH, welche Sie unter den oben genannten Kontaktdaten erreichen. PARK Compliance Services GmbH agiert hier lediglich als Auftragsverarbeiter. 
 

2. ART DER PERSONENBEZOGENEN DATEN SOWIE KATEGORIEN BETROFFENER PERSONEN
 
Wenn Sie sich gegen eine anonyme und für eine vertrauliche Abgabe eines Hinweises entscheiden, werden bei der Abgabe der Meldung durch den Empfänger dieser (PARK Compliance Services GmbH oder Mosaik-Berlin gGmbH) Ihr Name sowie Ihre E-Mail-Adresse gesammelt. Zudem werden Daten verarbeitet, die durch die Abgabe von Meldungen durch den Hinweisgeber im Hinweisgeberportal erfolgen. Innerhalb der Hinweiserteilung (Hinweistextes) kann die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO nicht ausgeschlossen werden. 
 
Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen (können) 
umfassen: 
 
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Mosaik gGmbH und den Tochtergesellschaften 
  • Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner von Mosaik-Berlin gGmbH 
  • und den Tochtergesellschaften 
  • Kundinnen und Kunden von Mosaik-Berlin gGmbH und den Tochtergesellschaften 
  • Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber 
  • Sonstige von den Hinweisen Betroffene 
 

3. VERWENDUNGSZWECK BETREFFEND DIE PERSONENBEZOGENEN DATEN UND RECHTSGRUNDLAGE
 
Die von Ihnen im Rahmen des Hinweisgebersystems angegebenen Informationen werden zum Zweck der Überprüfung und Dokumentation der Meldungen durch PARK Compliance Services GmbH (Alternative 1) oder Mosaik-Berlin gGmbH (Alternative 2) verwendet. 
 
Nach Weitergabe der Daten durch PARK Compliance Services GmbH an Mosaik-Berlin gGmbH (Alternative 1) werden diese dort ebenfalls zum Zweck der Überprüfung und Dokumentation der Meldungen, für interne Ermittlungen (einschließlich der Weitergabe an externe Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder andere berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berufsträger sowie an betroffene Konzerngesellschaften) und ggf. zur Weitergabe an staatliche Stellen (wie Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichte) verwendet. Allen Hinweisgebern wird eine vertrauliche Bearbeitung zugesichert.
 
Ihre und weitere personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen notwendig ist (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Darunter fallen insbesondere Meldungen von straf-, wettbewerbs- und arbeitsrechtlich relevanten Sachverhalten. Eine rechtliche Verpflichtung zur Einrichtung und zum Betrieb eines Hinweisgebersystems folgt zudem aus den §§ 12 ff. HinSchG. Darüber hinaus erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten aufgrund des berechtigten Interesses von Mosaik-Berlin gGmbH an der Aufdeckung und Prävention von Missständen und der damit verbundenen Abwendung von Schäden und Haftungsrisiken gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Schließlich kann die Datenverarbeitung auf § 26 Abs. 1 BDSG beruhen, soweit sie zur Aufdeckung von Straftaten im Beschäftigungsverhältnis bei Mosaik-Berlin gGmbH dient.
 

4. DAUER DER SPEICHERUNG
 
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Bearbeitung des Hinweises erforderlich ist oder ein berechtigtes Interesse an der Speicherung der personenbezogenen Daten vorliegt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, wie etwa Aufbewahrungspflichten, vorgesehen wurde. Anschließend werden sämtliche personenbezogenen Daten gelöscht. Die Dauer der Speicherung richtet sich
insbesondere nach der Schwere des Verdachts und der gemeldeten eventuellen Pflichtverletzung. Die in Meldungen nach dem HinSchG enthaltenen personenbezogenen Daten werden für mindestens drei Jahre beginnend mit dem Abschluss des Verfahrens aufbewahrt, um den gesetzlichen Dokumentationspflichten nach dem HinSchG nachzukommen.
 

5. BETROFFENENRECHTE
 
Nach dem europäischen Datenschutzrecht haben Sie und die im Hinweis genannten Personen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und in bestimmten Fällen das Recht auf Datenübertragung.
 
Außerdem können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einlegen, sofern die Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse oder auf der Grundlage einer Interessenabwägung erfolgt. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst an die in diesem Datenschutzhinweis aufgeführten Kontaktdaten erfolgen.
 
Wird das Widerspruchsrecht in Anspruch genommen, wird umgehend geprüft, inwieweit die gespeicherten Daten, insbesondere für die Bearbeitung eines Hinweises, noch erforderlich sind. Nicht mehr benötigte Daten werden gelöscht.
 
Ihnen steht außerdem ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde zu.


6. AUFGABENVERTEILUNG IM RAHMEN DER GEMEINSAMEN VERANTWORTLICHKEIT
 
Die nachfolgende Übersicht informiert Sie darüber, welcher Verantwortliche im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem elektronischen Hinweisgebersystem welche Aufgaben unter der DSGVO übernimmt. Dies gilt nur für Hinweise wegen Verstößen nach dem HinSchG oder dem LkSG. Geht ein Hinweis wegen Verstößen nach dem AGG ein, werden alle der nachfolgenden Aufgaben von der Mosaik-Berlin gGmbH wahrgenommen.

Aufgaben PARK Compliance Services GmbH:
  • Festlegung des Zwecks und der Mittel der Datenverarbeitung 
  • Festlegung der Art der personenbezogenen Daten 
  • Ansprechpartner für betroffene Personen
  • Informationspflichten bei Erhebung personenbezogener Daten 
         (für die Verarbeitung personenbezogener Daten über das elektronischen Hinweisgebersystem) 
  • Bearbeitung von Auskunftsverlangen 
  • Bearbeitung von Lösch- und Berichtigungsanfragen
         (für die Verarbeitung personenbezogener Daten über das elektronischen Hinweisgebersystem) 
  • Bearbeitung der Beschränkung der Verarbeitung
         (für die Verarbeitung personenbezogener Daten über das elektronischen Hinweisgebersystem)
  • Abwicklung von Herausgabeverlangen bei Recht auf Datenübertragbarkeit
  • Bearbeitung von Widersprüchen
         (für die Verarbeitung personenbezogener Daten über das elektronischen Hinweisgebersystem) 
  • Durchführung einer Datenschutz-Folgeabschätzung 
  • Sicherheit der Verarbeitung 
  • Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
         (für die Verarbeitung personenbezogener Daten über das elektronischen Hinweisgebersystem) 
  • Dokumentation zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Rechenschaftspflicht 



Aufgaben Mosaik-Berlin gGmbH:
  • Festlegung des Zwecks und der Mittel der Datenverarbeitung 
  • Ansprechpartner für betroffene Personen 
  • Informationspflichten bei Erhebung personenbezogener Daten
     (für die weitere Verwendung der personenbezogenen Daten nach Weitergabe durch PARK Compliance Services GmbH)
  • Bearbeitung von Auskunftsverlangen 
      (soweit die zubeauskunftenden Informationen durch  PARK Compliance Services GmbH weitergegeben werden dürfen.)
  • Bearbeitung von Lösch- und Berichtigungsanfragen
         (für die weitere Verwendung der personenbezogenen Daten nach Weitergabe durch PARK Compliance Services GmbH) 
  • Bearbeitung der Beschränkung der Verarbeitung
         (für die weitere Verwendung der personenbezogenen Daten nach Weitergabe durch PARK Compliance Services GmbH) 
  • Bearbeitung von Widersprüchen
         (für die weitere Verwendung der personenbezogenen Daten nach Weitergabe durch PARK Compliance Services GmbH) 
  • Durchführung einer Datenschutz-Folgeabschätzung 
  • Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
         (für die weitere Verwendung der personenbezogenen Daten nach Weitergabe durch PARK Compliance Services GmbH) 
  • Dokumentation zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Rechenschaftspflicht 

Diese Verteilung der Verantwortlichkeiten hindert Sie grundsätzlich nicht daran, ihre Rechte bei und gegenüber jedem einzelnen der Verantwortlichen geltend zu machen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihre Rechte am effektivsten ausgeübt werden können, wenn Sie sich an den jeweils zuständigen Ansprechpartner wenden. Bei dem Ersuchen auf Auskunft kann es sein, dass 
bestimmte Informationen aus Gründen des Schutzes der Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen lediglich PARK Compliance Services GmbH vorliegen und nicht an Mosaik-Berlin gGmbH weitergeben werden dürfen. In diesen Fällen kann das Auskunftsersuchen nur durch PARK Compliance Services GmbH erfüllt werden.