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Verstöße gegen das AGG
AGG-Verstöße beziehen sich auf Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland. Das AGG ist ein Gesetz, das Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität verbietet. AGG-Verstöße können verschiedene Formen annehmen, darunter:
  • Direkte Diskriminierung: Eine Person oder Gruppe wird aufgrund eines der geschützten Merkmale benachteiligt.
  • Indirekte Diskriminierung: Eine scheinbar neutrale Regel oder Praxis hat eine nachteilige Auswirkung auf Personen mit einem geschützten Merkmal.
  • Belästigung: Ungewolltes Verhalten, das bezweckt oder bewirkt, die Würde einer Person zu verletzen und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld zu schaffen.
  • Anweisung zur Diskriminierung: Eine Person wird aufgefordert, eine diskriminierende Handlung gegen eine andere Person vorzunehmen.
  • Vergeltungsmaßnahmen: Maßnahmen gegen eine Person, die sich gegen Diskriminierung wehrt oder bei der Durchsetzung ihrer Rechte nach dem AGG unterstützt.

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Dr. Tobias Eggers
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Ombudsmann
Dr. Marius Haak
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