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Verstöße gegen das Strafrecht →
Hier können Sie Verstöße, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden, melden. Beispiele:
  • Bestechung,
  • (Subventions-)Betrug,
  • Untreue,
  • Diebstahl/Unterschlagung,
  • Manipulation von Geschäftsdokumenten/Bilanzen,
  • Sexualdelikte (z. B. sexuelle Belästigung),
  • Umweltdelikte oder Umweltschädigungen (z. B. illegale Abfallentsorgung),
  • Steuerhinterziehung. 
Verstöße gegen Bußgeldvorschriften →
Hier können Sie Verstöße, die mit Geldbußen geahndet werden und die den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder den Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen, melden. Beispiele:
  • Datenschutzverstöße,
  • Verstöße gegen Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr (z. B.: Fahrerlaubnis und Führerschein, Fristen zur HU, SP und AU, Ladungssicherheit, Lenk- und Ruhezeiten, Gefahrgut etc.),
  • Verstöße gegen Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und gegen Menschenrechte (z. B. Arbeitszeit- oder Mindestlohnverstöße),
  • Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften (z. B. das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung oder die Betriebssicherheitsverordnung)
Sonstige Verstöße gem. § 2 HinSchG →
Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Hinweis bei Verstößen gegen die sonstigen in § 2 HinSchG genannten Rechtsvorschriften einzureichen. Teilweise sind diese Vorschriften schon über die ersten beiden Kacheln abgedeckt. Meldungen können sich beispielsweise auf die folgenden Bereiche beziehen:
  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • Umweltschutz,
  • öffentliche Gesundheit,
  • Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht. 
Menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken/Verletzungen →
Gemeint sind Verstöße gegen die Vorgaben des LkSG, sowohl im Geschäftsbereich der Mosaik-Berling gGmbH als auch in der Lieferkette.
Beispiele hierzu:
  • Kinderarbeit,
  • Sklaverei, sklavereiähnliche Praktiken und Zwangsarbeit,
  • Verstöße gegen Arbeitsschutzstandards und Mindestlohnvorgaben,
  • Verstöße gegen das Verbot der Missachtung der Koalitionsfreiheit, 
  • Verstöße gegen das Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung, z. B. aufgrund von nationaler/ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, sexueller Orientierung oder Religion,
  • Verstöße gegen das Verbot der widerrechtlichen Zwangsräumung,
  • Verstöße gegen das Verbot der Verwendung von Quecksilber bei Herstellungsprozessen, 
  • Verstöße gegen das Verbot der Ausfuhr gefährlicher Abfälle. 
Verstöße gegen das AGG →
AGG-Verstöße beziehen sich auf Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland. Das AGG ist ein Gesetz, das Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität verbietet. AGG-Verstöße können verschiedene Formen annehmen, darunter:
  • Direkte Diskriminierung: Eine Person oder Gruppe wird aufgrund eines der geschützten Merkmale benachteiligt.
  • Indirekte Diskriminierung: Eine scheinbar neutrale Regel oder Praxis hat eine nachteilige Auswirkung auf Personen mit einem geschützten Merkmal.
  • Belästigung: Ungewolltes Verhalten, das bezweckt oder bewirkt, die Würde einer Person zu verletzen und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld zu schaffen.
  • Anweisung zur Diskriminierung: Eine Person wird aufgefordert, eine diskriminierende Handlung gegen eine andere Person vorzunehmen.
  • Vergeltungsmaßnahmen: Maßnahmen gegen eine Person, die sich gegen Diskriminierung wehrt oder bei der Durchsetzung ihrer Rechte nach dem AGG unterstützt.