Herzlich willkommen!
Sie befinden sich auf der Startseite des zentralen elektronischen Hinweisgebersystems der Mosaik-Berlin gGmbH und ihrer Tochtergesellschaften.

Über dieses Hinweisgebersystem können Sie Hinweise abgeben, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße nach § 2 Hinweisgeberschutzgesetz („HinSchG“), erhalten.

Zudem können Sie über die Meldestelle Hinweise zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („LkSG“) abgeben.

Wir haben die PARK Compliance Services GmbH, dort Herrn Rechtsanwalt Dr. Tobias Eggers und Herrn Rechtsanwalt Dr. Marius Haak, mit der Einrichtung und dem Betrieb dieses Hinweisgebersystems sowie der Rolle als Ombudsperson beauftragt. Hinweise auf Verstöße nach dem HinSchG und dem LkSG gehen direkt und ausschließlich bei Herrn Dr. Eggers und Herrn Dr. Haak ein. In diesem Video stellt Tobias Eggers sich und seine Aufgaben als Ombudsperson vor. 

Schließlich können Sie Verstöße gegen das das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) melden. Hinweise auf solche Verstöße gehen sowohl bei Herrn Dr. Eggers und Herrn Dr. Haak als auch bei Frau Claudia Kuhlmann ein. Herr Dr. Eggers und Herr Dr. Haak sind in dieser Konstellation ausschließlich für die Eingangsbestätigung zuständig. Eine inhaltliche Befassung mit dem Hinweis erfolgt ausschließlich durch Frau Claudia Kuhlmann.  
 
Wie das System Sie schützt:
  • Das System wahrt die Vertraulichkeit der Identität der in § 8 HinSchG genannten Personen, d.h. vor allem die der hinweisgebenden Person.
  • Ihre Meldung wird, wenn Sie das wünschen, völlig anonym aufgenommen. 
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.


Zu welchem Thema wollen Sie eine Meldung machen?

Diese Meldestelle gilt für jeden Verstoß nach § 2 HinSchG, d.h. Verstöße, die strafbar oder ordnungswidrig sind. Darüber hinaus können bestimmte Verstöße gegen Bundes- oder Landesgesetze und unmittelbar anwendbare Rechtsakte der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft gemeldet werden.

Verstöße gegen das LkSG können bei "Menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken/Verletzungen" gemeldet werden.

Das AGG ist ein Gesetz, das Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität verbietet. Sollten Sie einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) melden wollen, wählen Sie bitte "Verstöße gegen das AGG" aus. Bitte beachten Sie, dass bei diesen Meldungen das HinSchG und dessen gesetzlichen Schutzwirkungen (z.B. Vertraulichkeit) keine Anwendung finden. Wir als Unternehmen verpflichten uns jedoch, hinweisgebende Personen auch bei diesen Meldungen umfangreich zu schützen. 

Sollte Ihre Meldung nicht unter diese Kategorien fallen und sollte demnach ein anderer Ansprechpartner für Ihren Fall zuständig sein, erhalten Sie auf vertraulichem Wege eine Rückmeldung.


Externe Meldestellen

Die Möglichkeit, einen Hinweis über die Meldeplattform der Mosaik-Berlin gGmbH abzugeben, schließt es nicht aus, eine externe Meldung bei den zuständigen Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union abzugeben. Als solche kommen insbesondere in Betracht:
  • die zentrale externe Meldestelle des Bundesamts für Justiz (BfJ)
  • das Hinweisgebersystem der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin
  • das Hinweisgebersystem des Bundeskartellamts (BKartA